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LG Hamburg, 11.08.2021 - 607 Vollz 158/21 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Hamburg
§ 109 Abs 1 StVollzG, § 121 Abs 1 StVollzG
Eignung für offenen Vollzug und Freigang: Prüfungzeitraum
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07
Ladung zum Strafantritt (Versagung der Ladung in den offenen Vollzug zwecks …
Auszug aus LG Hamburg, 11.08.2021 - 607 Vollz 158/21
Eine Ladung zum Strafantritt im geschlossenen Vollzug ist in Fällen wie dem vorliegenden ohne Grundrechtsverstoß nur dann rechtmäßig, wenn hinreichende Vorkehrungen getroffen und eingehalten werden, welche sicherstellen, dass die für die Erhaltung des Arbeitsverhältnisses relevanten Entscheidungen so rechtzeitig getroffen werden, dass ein sachlich nicht gerechtfertigter Arbeitsplatzverlust vermieden wird (vgl. dazu BVerfG Beschl. v. 27.9.2007 - 2 BvR 725/07, BeckRS 2007, 26913).Gleichwohl sieht sie als sog. "Soll-Vorschrift" auch bei Fällen wie dem vorliegenden mit einem höheren Strafmaß vor, im beschleunigten Verfahren zu entscheiden, ob besondere Umstände für die Verlegung in den offenen Vollzug zur Erhaltung des Arbeitsplatzes vorliegen (vgl. dazu auch BVerfG Beschl. v. 27.9.2007, a.a.O).